Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Sachverständigen- und Ingenieurbüro Traussner GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer") gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Privatgutachten und außergerichtliche Tätigkeiten. Für die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachverständiger im Rahmen gerichtlicher Verfahren gelten ausschließlich die Bestimmungen des SDG und des GebAG.Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen: Erstellung von Privatgutachten in den Fachgebieten Unfallrekonstruktion, Kraftfahrzeugwesen und Schadenanalyse, Beratungsleistungen als Ingenieurbüro im Fachgebiet Maschinenbau, kraftfahrzeugtechnische Begutachtungen (Bürobetrieb).
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung.
2.3 Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige, fachgerechte Bearbeitung nach dem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Haftung dafür übernommen, dass das Gutachten zum gewünschten Verfahrensergebnis führt.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers, zuzüglich Spesen und gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten in Rechnung gestellt.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen zu verlangen.Rücktrittsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)
5.1 Verbraucher im Sinne des KSchG haben gemäß § 11 FAGG bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss.
5.2 Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sachverständigen- und Ingenieurbüro Traussner GmbH, Stadlgasse 23, 4470 Enns, E-Mail: g.traussner@sv-gt.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren.
5.3 Erlöschen des Rücktrittsrechts gemäß § 18 FAGG: Verlangt der Verbraucher ausdrücklich die sofortige Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktrittsfrist und bestätigt er ausdrücklich, dass sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt, so erlischt das Rücktrittsrecht entsprechend.
5.4 Hat der Verbraucher die sofortige Leistungserbringung verlangt, ist im Falle eines Rücktritts der bis zum Rücktritt aufgewendete angemessene Aufwand zu vergüten.Storno und Rücktritt durch Unternehmer
6.1 Gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB ist eine Stornierung oder ein Rücktritt nach Auftragserteilung ausgeschlossen, sofern nicht gesetzliche zwingende Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt oder mit der Zahlung in Verzug gerät.Gewährleistung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Übergabe der Leistung. Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erkennen, schriftlich zu rügen.
7.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die Gewährleistungsfristen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) bzw. des ABGB unverändert (zwei Jahre).Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung uneingeschränkt.
8.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
8.3 Gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
8.4 Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung von mindestens EUR 400.000,- pro Versicherungsfall (§ 2a SDG) begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden.
8.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden sowie bei Schäden, für die nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere PHG, KSchG) zwingend gehaftet wird.Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
9.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter www.sv-gt.at/datenschutz.Urheber- und Nutzungsrechte
10.1 Sämtliche Gutachten, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
10.2 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars das Recht, das Gutachten für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte (außer an am Verfahren Beteiligte wie Versicherungen, Rechtsanwälte oder Gerichte), Veröffentlichung oder auszugsweise Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
11.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in 4470 Enns.
11.3 Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Geschäften mit Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht für 4470 Enns vereinbart (Bezirksgericht Steyr / Landesgericht Steyr). Gegenüber Verbrauchern gelten zwingend die Gerichtsstandsbestimmungen des § 14 KSchG.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026